Inhalte mit dem Schlagwort „Bedeutungsgehalt“

10. August 2016

Wortmarke „Oui“ besitzt hinreichende Unterscheidungskraft

Markengesetz mit farblicher Markierung
Beschluss des BGH vom 31.05.2016, Az.: I ZB 39/15

1. Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließt deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nur dann aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung versteht.

2. Auf Beispiele, in denen das Markenwort (hier: "OUI") nicht in Alleinstellung, sondern stets im Zusammenhang mit anderen Worten benutzt wird, aus denen sich seine werbliche Bedeutung erschließt (hier: Bezugnahme auf Frankreich oder französische Produkte, "sagen sie oui zu ..."), kann die Annahme einer allgemeinen Werbeaussage des Markenwortes ohne jegliche Unterscheidungskraft nicht gestützt werden.

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12. Mai 2015

Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einem Strichcode

Mann scannt ein Produkt mit seinem Handy
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 185/14

Wird ein Produkt mit einem EAN-Code versehen, der bei Entschlüsselung einen anderen als den tatsächlichen Hersteller benennt, so ist zweifelhaft, ob dem Code in diesem Fall eine herkunftshinweisende Funktion zukommt. Jedenfalls aber besteht zwischen der Marke des benannten Herstellers und dem EAN-Code keine Verwechslungsgefahr, weil lediglich der Gesamteindruck der beiden Zeichen maßgeblich ist und insbesondere keine Analyse des Bedeutungsgehalts des Zeichens erfolgen muss. Zwischen einem Wortzeichen und dem aus Zahlen und Strichen bestehenden Code besteht aber offensichtlich keine markenrechtliche Zeichenähnlichkeit. Damit scheidet auch ein Anspruch wegen Irreführung über die betriebliche Herkunft aus.

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20. September 2013

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „RABE“ und „RACE“

Beschluss des BPatG vom 29.01.2013, Az.: 27 W (pat) 527/12 Zwischen der Wortmarke "RABE" und der Wort-/Bildmarke "RACE" besteht trotz identischer Reihenfolge der Vokale keine Verwechslungsgefahr, da u.a. die unterschiedlichen Wortbedeutungen und die unterschiedliche Aussprache der Begriffe neben dem visuellen Unterschied zwischen "B" und "C" ausreichend sind, um Unterscheidungskraft zu begründen.
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19. Januar 2010

AIDA/AIDU – Verwechslungsgefahr bei klanglicher und schriftlicher Ähnlichkeit

Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 102/07

Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.
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