Kein Twitter-Account ohne Zustimmung des Gesamtbetriebsrats
Betreibt eine Arbeitgeberin einen Twitter-Account, der für den Betrieb genutzt wird (hier: unternehmensübergreifend für Kinobetriebe), benötigt sie hierzu die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats oder eine die Zustimmung ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle. Das Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats ergibt sich daraus, dass die Plattform Twitter eine technische Einrichtung ist, durch welche Daten über das Verhalten und die Leistung von Arbeitnehmern gesammelt werden können, sodass Arbeitnehmer einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt werden und in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden können.