Inhalte mit dem Schlagwort „Beförderungsvertrag“

14. Februar 2017

50%-Rabattaktionen von Taxi-Vermittlungsdienst stellen keinen Wettbewerbsverstoß dar

Taxiruf mit Handy-App
Urteil des LG Hamburg vom 23.12.2016, Az.: 315 O 423/15

Ein Vermittlungsdienst für Taxidienstleistungen verstößt mit 50%-Rabattaktionen nicht gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3 a UWG und der §§ 39 III S. 1, 51 V PBefG. Dies wäre dann der Fall, wenn einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt wird, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und wenn die festgesetzten Beförderungsentgelte unterschritten würden. Eine Beeinträchtigung der Interessen der Fahrgäste und des Verbraucherschutzes durch die streitgegenständliche Rabattaktion ist jedoch nicht ersichtlich, da das Taxiunternehmen denselben ungekürzten Betrag erhält, den es auch außerhalb der Rabattaktion bekommen hätte. Allein der Vermittlungsdienst zahlt bei der Teilnahme der Aktion die Hälfte der angefallenen tariflichen Beförderungskosten. Somit wird keine Gefahr begründet, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen.

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15. Juni 2016

Unzulässige Klauseln in Beförderungsverträgen der Lufthansa

Boarding Pass liegt neben einer Kredit-Karte, einem Miniatur-Fllugzeug und einem Smartphone auf einer dunklen Tastatur
Urteil des LG Köln vom 17.02.2016, Az.: 26 O 435/15

Klauseln eines Beförderungsvertrages sind unzulässig, wenn das Transparenzgebot nicht gewahrt und der Verbraucher unangemessen benachteiligt wird. Diesem Gebot genügt eine Klausel jedenfalls dann nicht, wenn angeführt wird, dass eingetragene Reisedaten verbindlich seien und nur unter Umständen und nur gegen Zahlung einer Gebühr oder gar nicht verändert werden können, wenn nicht verdeutlicht wird, welche Änderungen Kosten nach sich ziehen, in welcher Höhe diese anfallen, ob es auch kostenfreie Änderungen gibt und ob der Fluggast auch für nicht selbstverschuldete fehlerhafte Angaben zahlen muss. Ergibt sich aus einer Klausel ebenfalls nicht, bis wann genau eine solche Änderung möglich sei, so ist auch diese Vereinbarung unzulässig. Insbesondere die Angabe „Im Vorfeld der Beförderung“ beinhaltet einen zu unbestimmten zeitlichen Spielraum.

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19. Februar 2013

„Name des Passagiers: noch unbekannt“ begründet Anspruch auf Erstattung des Flugpreises

Urteil des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 a) Der Inhalt eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens ist nicht danach zu bestimmen, wie das automatisierte System das Angebot voraussichtlich deuten und verarbeiten wird. Maßgeblich ist vielmehr, wie der menschliche Adressat die jeweilige Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.
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04. Oktober 2011

Fliegen nur mit Kreditkarte?

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 08.09.2011, Az.: 16 U 43/11 Eine AGB-Klausel ist unwirksam, wonach die Flugreise lediglich angetreten werden kann, wenn die Kredit- bzw. Debitkarte vorgelegt wird, mit der das Ticket bezahlt wurde.
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03. Juli 2009

Flug Frankfurt – Paris – Havanna verspätet

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: Xa ZR 79/08

Die Reisenden klagten gegen die Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung, Art. 4 Abs. 3, Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004. Ihr Flug hatte sich bereits auf dem Weg nach Paris verspätet, so dass der Anschlussflug verpasst wurde. Der Anspruch besteht auch dann, wenn er nicht im Beförderungsvertrag der Fluggesellschaft enthalten oder sogar ausgeschlossen ist. Erforderlich ist jedoch die Verweigerung der Fluggesellschaft den Passagier zu befördern, obwohl dieser sich rechtzeitig zur Abfertigung am Flugsteig eingefunden hat. 

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