Inhalte mit dem Schlagwort „Befreiung“

05. März 2021

Befreiung von der Maskenpflicht: Angabe von Gründen erforderlich?

Mehrere bunte Mund-Nasen_Bedeckungen
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2021, Az.: 11 S 4/21

Grundsätzlich gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht. Wird man von dieser Pflicht mittels eines ärztlichen Zeugnisses befreit, so muss dieses unter anderem den Grund für die Befreiung enthalten. Das OVG Berlin-Brandenburg hält die Preisgabe von Gesundheitsdaten durch das Gesundheitszeugnis für rechtmäßig, da keine Diagnose oder anderweitige konkrete Gründe angegeben werden müssen. Aus dem Attest müsse lediglich plakativ hervorgehen, weshalb das Tragen für den konkret Betroffenen unzumutbar sei.

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18. Mai 2020

Befreiung von Rundfunkbeitrag möglich

weißes Sparschweim mit Münze und Hand
Urteil des VG Greifswald vom 10.03.2020, Az.: 2 A 120/20 HGW

Neues zum Rundfunkbeitrag kommt aus Greifswald. Das ansässige Verwaltungsgericht bestätigte nun, unter Anwendung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass Nebenwohnungen von dem Rundfunkbeitrag befreit werden können. Im gegebenen Fall handelte es sich um die Nebenwohnung einer Studentin, deren Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet ist. Dies mache sie rechtlich zur Inhaberin beider Wohnungen und lässt hinsichtlich der Nebenwohnung die Beitragspflicht gemäß § 2 Abs. 1, 3 RBStV entfallen.

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26. September 2012

Keine Zweitgerätefreiheit für internetfähigen Personalcomputer

Urteil des VG Stade vom 22.03.2012, Az.: 4 A 85/12 Um die Befreiung der Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich in Anspruch nehmen zu können, ist Voraussetzung, dass die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere (herkömmliche), eigene Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit gehalten werden. Solch eine Personenidentität ist jedoch zu verneinen, wenn das neuartige Rundfunkempfangsgeräte durch eine GmbH betrieben wird, das herkömmliche jedoch vom Geschäftsführer oder Alleingesellschafter.
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08. Oktober 2010

Rundfunkgebührbefreiung bei Computern im Büro

Urteil des VG Hamburg vom 28.05.2010, Az.: 7 K 2132/09 Sind auf demselben Grundstück, auf dem ein PC mit Internetanschluss nicht ausschließlich privat genutzt wird, bereits Rundfunkgeräte angemeldet, so entfällt die Gebührenpflicht für den Rechner. Dabei ist es unerheblich, ob die Geräte auf einen anderen Teilnehmer angemeldet sind, da keine Personenidentität erforderlich ist. Entscheidend ist lediglich die Zuordnung zu einem Grundstück.
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29. April 2010

Rundfunkgebührbefreiung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur auf Antrag

Urteil des VG Berlin vom 08.04.2010, Az.: 27 K 104.09

Beim Umzug in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft können für Zweitgeräte die Rundfunkgebühren entfallen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht: Die Daten zur Prüfung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft müssen der GEZ mitgeteilt werden. Im vorliegenden Fall meldete die Klägerin lediglich ihr Radio ab und verweigerte die Bekanntgabe der Daten des Hauptteilnehmers. So konnte der Nachweis für die Befreiung nicht erbracht werden; ihre Klage auf Aufhebung des Gebührenbescheids wurde abgewiesen.
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