Veröffentlichung eines zufällig aufgenommenen Bikinifotos verletzt Persönlichkeitsrecht
Die Veröffentlichung eines Lichtbildes, das eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Fußballstar zeigt, verletzt das Recht am eigenen Bild und stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frau dar. Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit kommt in einer Abwägung nicht ein solches Gewicht zu, dass ihm gegenüber dem Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre Vorrang einzuräumen wäre. Die Zahlung einer Geldentschädigung ist dabei nur bei schweren Eingriffen in die Intim- oder Privatsphäre, bei unwahren Behauptungen oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Ein solcher Fall liegt hier gerade nicht vor.