Wortspiel als Marke
Beschluss des BPatG vom 03.03.2009, Az.: 33 W (pat) 72/07
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen, wie Wortspiele oder Redewendungen, ist insbesondere auf die Geläufigkeit einer Redewendung im Zusammenhang mit den einzutragenden Waren und Dienstleistungen abzustellen.
WeiterlesenBei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen, wie Wortspiele oder Redewendungen, ist insbesondere auf die Geläufigkeit einer Redewendung im Zusammenhang mit den einzutragenden Waren und Dienstleistungen abzustellen.