Inhalte mit dem Schlagwort „Behinderungsabsicht“

17. Juni 2021

Anmeldung der im Ausland bekannten Marken „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ als Marke für Schokoladenwaren in Deutschland nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich

Schokoriegel auf blauem HIntergrund
Pressemitteilung Nr. 14/2021 des LG München I zum Urteil vom 01.06.2021, Az.: 33 O 12734/19

Die Anmeldung der im Ausland bekannten Marken für Schokoriegel „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ als Marke für Schokoladenwaren ist nicht per se rechtsmissbräuchlich. Die Süßwarenherstellerin FERRERO hatte Rechte an diesen beiden Zeichen gegen die Inhaberin der deutschen Markenrechte an den Zeichen „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ geltend gemacht. Der Vertrieb eines Schokoriegels in einer der in den USA bekannten Süßware „Butterfinger“ nahezu identischen Aufmachung durch die Beklagte stellt zwar eine unlautere Nachahmung dar und ist damit unzulässig. Es bestehen jedoch keine Löschungsansprüche der Klägerin hinsichtlich der Marken „Butterfinger“ oder „Baby Ruth“, da die Voraussetzungen einer bösgläubigen Markenanmeldung in Behinderungsabsicht nicht vorliegen.

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27. Oktober 2010

Bösgläubige Anmeldung der Marke XY rechtswidrig

Urteil des LG München I vom 13.04.2010, Az.: 9 HK O 23557/09 Die bösgläubige Markenanmeldung der Marke XY mit dem Ziel, vermeintliche Verletzer in Anspruch nehmen zu können, um dadurch Lizenzgebühren zu generieren, ist rechtswidrig. Einwilligung in die Löschung der Marke, die in unlauterer Behinderungsabsicht erworben und eingesetzt wurde, kann verlangt werden, wenn sie mit dem Zweck gehortet wurde, Dritte mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen zu überziehen.
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