Inhalte mit dem Schlagwort „behördliche Erlaubnis“

21. Januar 2015

Wettbewerbsverstoß bei behördlicher Erlaubnis ausgeschlossen

Weißer Haken vor grünem Hintergrund.
Beschluss des OLG Hamburg vom 08.04.2014, Az.: 3 W 22/14

Eine Verletzung des Wettbewerbsrechts ist ausgeschlossen, sofern dem Marktverhalten ein gestattender Verwaltungsakt der zuständigen Behörde zugrunde liegt. Dies gilt zumindest dann, wenn der Sachverhalt bereits Gegenstand einer behördlichen Überprüfung war und der Verwaltungsakt weder nichtig ist noch aufgehoben wurde.

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25. Mai 2011

Verbot von „Texas Hold’em“

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 20.01.2011, Az.: 6 S 1685/10 Da der Erfolg im Spiel anfangs davon abhängt, ob aus den zufällig erhaltenen Karten eine gewinnträchtige Pokerhand gebildet werden kann, handelt es sich bei der Pokervariante "Texas Hold'em" um ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV, dessen Veranstaltung im Internet trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010 weiterhin der behördlichen Erlaubnis bedarf und ohne diese verboten ist.
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01. Februar 2011

Lotterien und Kasinospiele: Privates Angebot ohne behördliche Erlaubnis bis Januar 2008 nicht wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 168/07 a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.März 2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne behördliche Erlaubnis anzubieten.
b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.
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