Inhalte mit dem Schlagwort „Belästigende Werbung“

13. Februar 2014

Umfang des Unterlassungsanspruchs eines Unternehmers gegen unerwünschte E-Mail Werbung

Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013, Az.: 1 U 314/12

Wird die E-Mail-Adresse eines Unternehmers zur Übersendung von Zahlungsaufforderungen verwendet, stellt dies unerlaubte E-Mail Werbung und zugleich einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht jedenfalls dann dar, wenn die Zusendung außerhalb bestehender Vertragsverhältnisse erfolgt. Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch beschränkt sich dabei – anders als der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch – auf bestimmte, konkret zu bezeichnende E-Mail Adressen. Ob bereits die erste Bestätigungs-E-Mail als unerlaubte E-Mail Werbung zu qualifizieren ist, wurde im Ergebnis offengelassen.

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11. Dezember 2013

Kommanditistenbrief

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 15/12 Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 80 - Anwaltswerbung II; BGH, Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben).
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22. November 2013

Wettbewerbswidrige unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK

Urteil des OLG Saarbrücken vom 23.10.2013, Az.: 1 U 225/12 Die unwahre Behauptung eines Versicherungsmaklers bei einer telefonischen Kontaktaufnahme zu einem potentiellen Kunden, im Auftrag der IHK Dienstleistungen durchzuführen, ist als irreführende Werbung und belästigende Telefonwerbung unzulässig.
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12. November 2013

Unzulässige Werbeanrufe von Vodafone

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 39 O 49/12 Nachdem Vodafone Verbraucher mehrfach und nachweislich ohne Einwilligung angerufen hatte, um seine DSL-Produkte zu bewerben, untersagte dies nun das LG Düsseldorf. Diese Art der Werbung sei unlauter. Vodafone müsse eine Einwilligung der Verbraucher nachweisen können - eine bloße, unsubstantiierte Behauptung reiche hierfür nicht aus.
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31. Oktober 2013

Empfehlungs-E-Mail

Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 208/12 Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
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20. Oktober 2013

Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers

Urteil des LG Münster vom 22.04.2013, Az.: 08 O 413/12 Auch die ungeplante Aufnahme von geschäftlichem Kontakt mittels Werbe-E-Mails, die aus Versehen (z.B. in Folge eines Programmierfehlers) ohne Einwilligung versendet werden, stellt eine unzumutbare Belastung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet, unabhängig von einem Verschulden des Versenders, einen Unterlassungsanspruch des Empfängers.
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30. September 2013

Telefonwerbung für DSL-Produkte

Urteil des BGH vom 20.03.2013, Az.: I ZR 209/11 Auch Mitbewerber und Verbände können Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen.
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05. August 2013

Zulässigkeit von Werbe-Emails

Urteil des LG Hagen vom 10.05.2013, Az.: 1 S 38/13 Die Wiederholungsgefahr wird bei Zusendung rechtswidriger Werbe-Emails nicht dadurch beseitigt, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beschränkt auf die Nutzung bestimmter Email-Adressen abgegeben wird. Es besteht vielmehr das Erfordernis an ein allgemeines Verbot, unaufgefordert im geschäftlichen Verkehr ohne Einverständnis per Email Werbung jeglicher Art zu versenden.
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