Inhalte mit dem Schlagwort „Belehrung von Kindern“

25. März 2019

Belehrungspflicht des Anschlussinhabers bezüglich der Internetnutzung durch Kinder

Vater und Tochter mit Tablet
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.12.2018, Az.: 2-03 S 14/18

Werden die Kinder des Anschlussinhabers belehrt, nichts Illegales herunterzuladen oder zu installieren, ist das ausreichend, um einer Haftung wegen Verstoßes gegen Urheberrechte zu entgehen. Mitinbegriffen ist hierbei die Tauschbörsennutzung. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihre minderjährigen Kinder, damit die Schädigung Dritter durch eine urheberrechtsverletzende Teilnahme des Kindes an der Tauschbörse verhindert wird. Handelt es sich um ein normal entwickeltes Kind, welches grundlegende Regeln befolgt, so genügt eine Belehrung über die rechtswidrige Teilnahme und ein Verbot der Teilnahme durch den Erziehungsberechtigten. Allgemeine Regeln bezogen auf das ordnungsgemäße Verhalten des Kindes genügen dabei nicht.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a