Unterstellung von Rechtsradikalismus ohne Beweise ist nicht von Meinungsfreiheit gedeckt
Urteil des LG Würzburg vom 19.05.2010, Az.: 21 O 179/10
In einem Internetforum bezeichnete der Beklagte den Kläger mehrfach als rechtsradikal. Da der Kläger als Anwalt und in Vereinen tätig war, musste er um seinen Ruf fürchten. Dies stellt einen Eingriff in sein Recht auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität dar, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist. Da es sich um nicht nachgewiesene Tatsachenbehauptungen handelte, stellen diese Äußerungen einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht, der nicht von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt ist.
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