Inhalte mit dem Schlagwort „Beleidigung“

29. Oktober 2012

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook?

Pressemitteilung des ArbG Duisburg vom 23.10.2012, Az.: 5 Ca 949/12 Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und von Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook können eine Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung rechtfertigen. Ein solcher Eintrag greift nachhaltig in die Rechte des Betroffenen ein, da er bis zur Löschung unzählige Male gelesen werden kann. Von einer fristlosen Kündigung kann jedoch abgesehen werden, wenn der Arbeitnehmer im Affekt gehandelt hat und die Kollegen nicht namentlich benannt wurden, sodass diese nicht identifizierbar sind.
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22. Oktober 2012

Fristlose Kündigung eines Azubis wegen Beleidigung des Ausbilders bei Facebook

Pressemitteilung des LAG Hamm vom 10.10.2012, Az.: 3 Sa 644/12 Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wird sie ausgesprochen, weil ein Auszubildender seinen Arbeitgeber bei Facebook als „Ausbeuter“ und „Menschenschinder“ bezeichnet. Die Beleidigungen waren vorliegend einer Vielzahl von Menschen zugänglich. Darüber hinaus konnte sich der Azubi nicht auf Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses berufen, da er bereits 26 Jahre alt war.
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22. August 2012

Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook ohne Folgen

Urteil des ArbG Bochum vom 09.02.2012, Az.: 3 Ca 1203/11

Formalbeleidigungen innerhalb eines Dialogs auf dem Facebook-Profil eines Arbeitnehmers können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, sofern der Dialog nur für einen überschaubaren Kreis von Personen bzw. Freunden zugänglich ist. Aufgrund des technischen Wandels ersetzt ein Chat im Internet immer häufiger das persönlich gesprochene Wort, wodurch es sich noch um ein vertrauliches „Gespräch“ handeln kann.

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11. Oktober 2011

„PAKI“ beleidigt Inder

Urteil des EuGH vom 05.10.2011, Az.: T-526/09 Der Begriff "PAKI" ist nicht eintragungsfähig, da er von den englischsprachigen Verkehrskreisen in der Union als rassistische Beleidigung von Personen indischer Herkunft aufgefasst wird. Er stellt somit als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen die guten Sitten ein absolutes Eintragungshindernis dar. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Begriff für Waren und nicht für Personen eingetragen werden soll.
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05. Oktober 2011

Bewertungen sind stets Meinungen?

Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10

Eine negative Bewertung im Rahmen von Berufsbewertungsportalen stellt regelmäßig ein Werturteil dar, da aufgrund der mangelnden fachlichen Kompetenz des Äußernden, nicht der Anspruch der objektiver Richtigkeit erhoben wird.
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18. August 2011

Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich

Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11

Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.
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15. Dezember 2009

Nicht genau definierter Adressat – Wer beleidigt hier wen?

Urteil des VG Köln vom 29.10.2009, Az.: 20 K 7757/08

Der Umstand, dass eine Beleidigung keiner bestimmten Person oder Personengruppe zuzuordnen ist, begründet keinen Unterlassungsanspruch des oder der eventuell Angegriffenen. Vorliegend wurde in einem Bericht der Ausdruck "Schramma-SA" geäußert. Die Kölner Richter urteilten, dass, da sich nicht eindeutig feststellen ließe an wen die Beleidigung gerichtet war, keine Persönlichkeitsverletzung im zu Grunde liegenden Fall vorliegt.
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17. Juli 2009

Nachbarschaftsstreit: 700 Euro du „blöde Kuh, asoziales Pack, Hexe“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.07.2009, Az.: 16 U 15/09:

Den Nachbarn zu beleidigen und zu beschimpfen kann teuer werden.  Je nach Bedeutung und Tragweite, Anlass und Beweggrund sind derartige Äußerungen als Schmerzensgeldansprüche auszugleichen. Berücksichtigt wird hierbei auch, ob die Beleidigung aus dem Affekt heraus ausgesprochen wurde und andere Personen zuhören konnten. Geldentschädigung ist jedoch nur geboten, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Erlangung einer Genugtuung bietet.
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10. Juli 2009

Private E-Mails im Betrieb

Urteil des LAG Köln vom 15.12.2003, Az.: 2 Sa 816/03

Fehlt eine klare betriebliche Regelung über die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage, so bedarf eine Kündigung regelmäßig der vorherigen Abmahnung, auch wenn innerhalb der Arbeitszeit in nicht unwesentlichem Umfang private E-Mails geschrieben werden. Lesen Sie dazu auch das Interview mit Herrn RA Hild.

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