Zum Verkauf von LEDs und Xenon-Brennern als Kfz-Beleuchtung im Fernabsatz
LEDs und Xenon-Brenner als Kraftfahrzeugbeleuchtung müssen beim Anbieten mittels Fernabsatz so gekennzeichnet sein, dass der Hersteller eindeutig identifizierbar ist. Desweiteren muss der Anbieter ordnungsgemäß nach dem ElektroG registriert sein und es muss das CE-Kennzeichen angebracht sein.