Inhalte mit dem Schlagwort „Benutzerkonto“

22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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14. Februar 2022

Dauerhafte Kontensperre bei Versenden von CEI-Fotos

Vorhängeschloss umgeben von Daten
Urteil des LG München I vom 31.01.2022, Az.: 42 O 4307/1

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass ein soziales Netzwerk das Benutzerkonto eines Users, welcher Fotos mit CEI-Inhalt versendet, sofort und dauerhaft sperren kann. Durch das Versenden der Fotos mit CEI („Child Exploitative Imagery“) -Inhalt über ein soziales Netzwerk besteht die Gefahr der multiplen Weiterverbreitung, die auf digitalem Wege einfach erfolgen kann. Dem sozialen Netzwerk ist es deshalb in dieser Situation nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis mit dem User aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der User die Fotos nicht öffentlich verbreitet, sondern in einer privaten Mitteilung an eine dritte Person versendet.

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15. September 2020

Erben von Netzwerk-Teilnehmern haben Anspruch auf Zugang zum Benutzerkonto

Login-Fenster an einem Laptop
Pressemitteilung zum Beschluss des BGH vom 27.08.2020, Az.: III ZB 30/20

Der BGH hat entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin einen USB-Stick mit den Dateien des Kontos übermittelt bekommen. Vielmehr müssen Betreiber eines sozialen Netzwerks den Erben vollumfänglichen Zugang zu dem Benutzerkonto gewähren, damit diesen dieselben Möglichkeiten wie dem verstorbenen Kontoinhaber zur Verfügung stehen. Ausgenommen davon sei jedoch die aktive Nutzung des Kontos.

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12. Juli 2018 Top-Urteil

Benutzerkonto eines sozialen Netzwerkes ist vererbbar

Mann sitzt auf Sofa mit einem Laptop und gibt ein Passwort in ein Social Media Benutzerkonto ein
Pressemitteilung Nr. 115/18 zum Urteil des BGH vom 12.07.2018, Az.: III ZR 183/17

Verstirbt der Inhaber eines Benutzerkontos eines sozialen Netzwerks (hier: Facebook), so geht der Vertrag über das Benutzerkonto gem. § 1922 Abs. 1 BGB auf die rechtmäßigen Erben über. Auch andere Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten wie beispielsweise Tagebücher und persönliche Briefe gehen nach einem Todesfall auf die Erben über, weswegen keine Gründe vorliegen, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Vererblichkeit eines Benutzerkontos in einem sozialen Netzwerk kann zudem nicht durch vertragliche Bestimmungen ausgeschlossen werden; auch liegt hierdurch kein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor, da sie nur lebende Personen schützt.

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13. Juni 2017 Top-Urteil

Kein Anspruch der Mutter auf Zugriff des Facebook-Accounts der verstorbenen Tochter

Login Eingabemaske
Urteil des KG Berlin vom 31.05.2017, Az.: 21 U 9/16

Die Mutter einer verstorbenen Minderjährigen hat keinen Anspruch auf den Zugriff des Facebook-Accounts der Tochter. Hierfür wäre die Zustimmung aller Kommunikationspartner erforderlich, die mit der Verstorbenen Kommunikationsinhalte ausgetauscht haben und die nur für diesen eingeschränkten Personenkreis bestimmt waren. Ein solcher Anspruch lässt sich weiter nicht aus dem Recht der elterlichen Sorge oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Eltern ableiten. Auch wenn das Gericht Zweifel daran äußerte, ob höchstpersönliche Rechtspositionen überhaupt vererbbar seien, sofern sie keine vermögensrechtlichen Auswirkungen haben, blieb die Frage, ob die Eltern nach dem Tod ihres Kindes als Erben in einen mit Facebook geschlossenen Vertrag eintreten, offen.

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04. Juli 2011

eBay-Nutzer haftet nicht für unverschuldeten Missbrauch seines Kontos

Urteil des BGH vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat.
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