Amazon Marketplace: Bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar
Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen des Online-Marktplatzes "Amazon-Marketplace" stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein Unternehmen, das Waren für einen Drittanbieter ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung lagere, benutze die Marke nicht selbst, wenn es nicht wie der Verkäufer das Ziel verfolge, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Amazon hafte deshalb nicht für das markenrechtswidrige Angebot von nachgeahmten Davidoff-Parfums, solange keine Kenntnis davon besteht, dass markenverletzende Ware eingelagert worden ist. Das Unternehmen habe die Waren weder zum Verkauf angeboten noch in den Verkehr gebracht, und damit die Marke Davidoff nicht selbst benutzt.