Inhalte mit dem Schlagwort „Benutzung einer fremden Marke“

14. April 2020 Top-Urteil

Amazon Marketplace: Bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar

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Urteil des EuGH vom 02.04.2020, Az.: C-567/18

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen des Online-Marktplatzes "Amazon-Marketplace" stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein Unternehmen, das Waren für einen Drittanbieter ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung lagere, benutze die Marke nicht selbst, wenn es nicht wie der Verkäufer das Ziel verfolge, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Amazon hafte deshalb nicht für das markenrechtswidrige Angebot von nachgeahmten Davidoff-Parfums, solange keine Kenntnis davon besteht, dass markenverletzende Ware eingelagert worden ist. Das Unternehmen habe die Waren weder zum Verkauf angeboten noch in den Verkehr gebracht, und damit die Marke Davidoff nicht selbst benutzt.

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01. Juni 2017

Keine Markenrechtsverletzung durch Lageplan einer Messe

Menschenansammlung auf einer Messe
Urteil des LG Köln vom 07.03.2017, Az.: 33 O 116/16

Sofern eine fremde Marke benutzt wird, um auf einem Lageplan einer Messe den Ort des betreffenden Unternehmens kenntlich zu machen, verstößt dies nicht gegen Markenrecht. Auch dann nicht, wenn der Maßstab auf dem Lageplan der tatsächlichen Größe des jeweiligen Standes nicht entspricht. Durch die bloße Nennung der Marke werden Besucher der Messe nicht in die Irre geführt und die Nennung der Marke stellt auch keine Rufausbeutung oder Rufgefährdung dar. Es wird insoweit lediglich auf den Standort des Messestandes Bezug genommen, nicht auf das Unternehmen selbst.

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