Inhalte mit dem Schlagwort „Benutzungshandlung“

17. Juni 2024 Top-Urteil

„Big Mac“ schützt keine Hähnchensandwiches mehr

Pressemitteilung des EuG vom 06.05.2024. Az.: T-58/23

1996 wurde die Unionsmarke des ikonischen "Big Macs" zugunsten von McDonald´s eingetragen. Seit 2017 herrscht ein Markenrechtsstreit zwischen McDonald´s und dem Konkurrenten Supermac´s, nachdem dieser vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Antrag auf Verfall der Marke für Bestimmte Waren oder Dienstleistungen stellte. Supermac´s behauptete, dass McDonald´s die Marke für diese Waren oder Dienstleistungen nicht ununterbrochen fünf Jahre am Stück ernsthaft benutzte. Das EUIPO gab den Antrag teilweise statt, aber bestätigte den Markenschutz unter anderem für Fleisch- und Hühnchensandwiches. Das EuG hob die Entscheidung auf und verneinte gerade den Markenschutz für Hühnchensandwiches, da die von McDonald´s vorgelegten Beweise keine Angaben zum Umfang der Nutzung der Marke beinhalteten.

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11. September 2020

BGH zur urheberrechtlichen Nachlizenzierung

Eine Karte von Berlin
Urteil des BGH vom 18.06.2020, Az.: I ZR 93/19

Eine Lizenzierung nach Verletzung ist nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen(zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten wird damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten "Lizenzgebühren" stellen nicht nur die Vergütung dar, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bilden sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete "Mehrwert" steht typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung.

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08. September 2017 Top-Urteil

Verfall der Marke Testarossa

roter Sportwagen, der durch das Bild fährt
Urteil des LG Düsseldorf vom 02.08.2017, Az.: 2a O 166/16

Ferrari muss in die Löschung der Marke Testarossa einwilligen. Das Unternehmen vermochte es nicht darzulegen, dass es die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren benutzt hat. Das Argument, die Wartung, Reparaturen und das Ausstellen von Echtheitszertifizierungen seien rechtserhaltend, wies das Gericht in diesem Falle aufgrund des geringen Umfangs zurück. Der Vertrieb von Ersatzteilen, als einzige hier in Betracht kommende Benutzungshandlung, erwies sich letztlich auch nicht als Rettungsanker, da der Umfang des Ersatzteilgeschäfts nicht ausreiche und somit die Ernsthaftigkeit der Benutzung verneint wurde.

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