Inhalte mit dem Schlagwort „Benutzungszwang“

23. November 2015

Benutzung einer Marke als Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.09.2015, Az.: I-20 U 176/14

Die Benutzung einer Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn das Zeichen vom Verkehr zumindest auch als Herkunftshinweis verstanden wird. Es reicht daher nicht aus, wenn das eingetragene Zeichen lediglich als Bezeichnung des Geschäftsbetriebs dient. Zudem muss die Benutzung ernsthaft geschehen, also nach Art, Umfang und Dauer dem Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten entsprechen. Bei der Beurteilung, ob eine Marke ernsthaft benutzt worden ist, trifft den Markeninhaber dabei eine sekundäre Darlegungslast.

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19. November 2015

Benutzung einer dreidimensionalen Marke in Verbindung mit einem Wortbestandteil

Küchenherd mit Ofen in schwarz weißer Gestaltung
Urteil des EuG vom 24.09.2015, Az.: T-317/14

Der Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke umfasst laut Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 207/2009 auch den Nachweis ihrer Benutzung in einer Form, die von der Eintragung in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird. Wird also einer dreidimensionalen Marke, die sich in der Form eines Kochherds erschöpft, bei Benutzung ein Wortbestandteil hinzugefügt, der die Unterscheidungskraft der Marke nicht zu beeinflussen vermag, so kann von einer ernsthaften Benutzung der Marke ausgegangen werden.

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