Inhalte mit dem Schlagwort „Berechnung“

08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

Sprechblase Werberecht
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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01. Dezember 2016

Berechnung des Beschwerdewerts bei ehrverletzenden Äußerungen auf Facebook

Kind sitzt vor dem Laptop mit entsetztem Gesichtsausdruck
Beschluss des BGH vom 16.08.2016, Az.: VI ZB 17/16

Wenn ein minderjähriger Schüler von der Mutter einer Mitschülerin auf Facebook beleidigt wird, kommt es bei der Bemessung des Beschwerdewerts nicht nur auf die Breitenwirkung des Eintrags an, sondern auch auf die Wirkung der beleidigenden Äußerungen auf das Kind selbst. Denn jedes Kind genießt das Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit, wozu auch die kindsgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit zählen. Wie das Kind von dem Eintrag Kenntnis erlangt, ist dabei unbeachtlich.

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02. Juli 2010

Keine sofortige Löschungspflicht von IP-Adressen durch Internetprovider

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.06.2010, Az.: 13 U 105/07

IP-Adressen sind den sogenannten "Verkehrsdaten" zuzuordnen. Solche Verkehrsdaten dürfen unter anderem lediglich zu Abrechnungszwecken und zur Ermittlung des Entgeltes genutzt werden. Daten die nicht zur Abrechnung erforderlich sind, müssen unverzüglich gelöscht werden. Ein Internetprovider, der IP-Adressen zur Abrechnung des jeweiligen Tarifes gegenüber seinem Kunden nutzt und die Adressen erst innerhalb von sieben Tagen löscht, handelt ohne schuldhaftes Zögern. [...]
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03. Juni 2009

Schadensersatz nach Lizenzvertrag

Urteil des BGH vom 26.03.2009, Az.: I ZR 42/06

Der Schadensersatz für die Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte kann nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierfür stellt man sich die Frage, was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrages als Vergütung für die Benutzungshandlung vereinbart hätten. Es muss nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Zahl von Lizenzverträgen nach dem fraglichen Vergütungsmodell geschlossen worden sind. 

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