Inhalte mit dem Schlagwort „Bereicherungsanspruch“

22. August 2014

Zur Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings

Urteil des AG Kassel vom 24.07.2014, Az.: 410 C 625/14

Für Schadensersatzansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Musikwerkes gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Gläubiger kann sich nicht auf die zehnjährige Verjährungsfrist berufen, die für deliktische Bereicherungsansprüche gilt, da der Schuldner durch das Filesharing keine ersparte Lizenzgebühr erlangt hat. Bei einer legalen Vorgehensweise hätte der Schuldner keine Lizenzgebühr für die Verbreitung geschützter Werke im Wege des Filesharings bezahlt, sondern allenfalls den Kaufpreis einer CD.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a