Inhalte mit dem Schlagwort „Berichterstattung“

03. Januar 2013

Berichterstattungen und Bildveröffentlichungen von Restaurantbesuchen Prominenter

Urteil des LG Köln vom 21.11.2012, Az.: 28 O 328/12 Unterhaltende Berichterstattung und Bildveröffentlichungen in Medien können vom Schutz der Pressefreiheit umfasst sein, wenn zwischen den Rechtspositionen der Pressefreiheit sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewogen wurde und die Veröffentlichung der Meinungsbildung der Öffentlichkeit dient. Die heimliche Aufnahme und die Berichterstattung über ein privates Essen eines Fernsehmoderators und des deutschen Außenministers in einem Nobelrestaurant, ist jedoch der reinen Privatsphäre der Abgebildeten zuzuordnen und somit unzulässig.
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25. Mai 2011

Veröffentlichung von Fotos eines Inoffiziellen Mitarbeiters der Stasi

Pressemitteilung Nr. 7/11 des OLG München vom 10.05.2011, Az.: 18 U 3097/09

Die Veröffentlichung von Bildnissen mit Personen bedarf grundsätzlich des Einverständnisses des Abgebildeten. Etwas anderes kann sich jedoch aus den urheberrechtlichen Vorschriften für zeitgeschichtliche Bildnisse ergeben. In einem solchen Fall kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten überwiegen.
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28. März 2011

Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2011, Az.: 15 U 133/10 Die Verwendung eines bereits erschienen Titelbildes für eine Zeitschriftenwerbung begründet nicht in jedem Fall eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des auf dem Titel Abgebildeten. Wird der Eindruck vermittelt, dass die dargestellte Person  dem Produkt positiv gegenübersteht, liegt eine unzulässige Verwendung vor. Kommt lediglich zum Ausdruck, dass die Person regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der beworbenen Zeitschrift ist, handelt es sich nur um eine von der Pressefreiheit geschützte Information über die beworbene Zeitschrift.
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20. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: VI ZR 190/08

Einer Veröffentlichung von kontextbezogenen Bildnissen in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis, muss immer eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorrausgehen. Die streitgegenständliche Berichterstattung in der Zeitschrift "BUNTE" über den Rosenball in Monaco im Jahre 2007 war zulässig, da sie hauptsächlich an in der Öffentlichkeit bekannte Wertungen und Spekulationen knüpfte und einen noch ausreichenden Bezug zu dem Rosenball als zeitgeschichtliches Ereignis hatte.
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19. Juli 2010

Wetter-Moderator muss konkrete Details in Pressebericht wegen Vergewaltigungsvorwurf nicht dulden

Urteil des LG Köln vom 12.05.2010, Az.: 28 O 175/10

Ein bundesweit bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse in ihrer Berichterstattung konkrete Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens veröffentlicht. Auch wenn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Ermittlungsverfahren besteht, ist für den Fall eines freisprechenden Urteils eine vollständige Rehabilitierung des Moderators nur schwer möglich.
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25. Februar 2010

Filmaufnahmen von Straftätern bei bereits vorangegangenem Interview mit Foto

Urteil des OLG Brandenburg vom 10.02.2010, Az.: 1 U 37/08

Die Berichterstattung über einen Straftäter unter voller Namensnennung greift grundsätzlich in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Lässt der Beklagte jedoch noch vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines öffentlichen Interviews über das Verfahren Fotos von sich selbst abdrucken, kann er sich bei der Ausstrahlung neuer Filmaufnahmen, die ihn beim Betreten des Gerichtssaals zeigen, nicht auf eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung berufen und zudem keinen Schadensersatz fordern.
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26. Januar 2010

Walter-Sedlmayr-Mord: Zur Benennung von verurteilten Straftätern in Online-Archiven

Urteil des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08

Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden. Wir veröffentlichten bereits Mitte Dezember letzten Jahres die Pressemitteilung des BGH, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.
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14. Januar 2010

Ohne „konkreten Anlass“ keine Berichterstattung

Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09 Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
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13. Januar 2010

Zulässiger Artikel? – Entfernungspflichten aus Onlinearchiven

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 30.11.2009, Az.: 3 W 33/09

Einem seit einigen Jahren verurteilten Straftäter steht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich eines in Onlinearchiven gespeicherten Artikels zu, in welchem er erwähnt und erkennbar dargestellt wird, wenn dessen Inhalt zulässig ist und der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt erschienen ist. Der Betroffene, der durch die Bereithaltung des Artikels sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, wird aber aufgrund des Bereitstellens des "alten" Artikels nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit" gezerrt, da der Gehalt der Aussage nur einen Hinweis auf eine zulässige vergangene Berichterstattung darstellt.
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05. Januar 2010

Berichterstattung der BILD über jugendliche Promis oder: Informationsinteresse vs. Anonymitätsschutz

Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2009, Az.: 324 O 174/09

Die BILD hat Berichterstattungen über Taten prominenter Jugendlicher zu unterlassen, wenn das Anonymitäts- das Informationsinteresse überwiegt. Insbesondere ist dies bei Jugendlichen aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Fall. Die Pressefreiheit wird hier durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt. Besonders Kinder Prominenter sind der Einschätzung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Dabei muss der Jugendliche auch dann keine Berichterstattung über sein alltägliches Leben und die damit einhergehenden Verfehlungen hinnehmen, wenn er seinerseits bereits in Filmen mitgewirkt habt und eine eigene Karriere in der Öffentlichkeit verfolgt.
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