Pressefreiheit gibt kein Zutrittsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden
Nach dem Berliner Pressegesetz sind die Behörden verpflichtet, den Pressvertretern zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Journalisten können insoweit jedoch nur die Mitteilung konkreter Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt verlangen. Sie haben jedoch kein Recht darauf, sich nicht allgemein zugänglich Informationen selbst zu beschaffen. Auch aus der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit folgt kein weitergehendes Informationszugangsrecht und kein Recht für Journalisten auf Zutritt zu Gebäuden, die nicht allgemein zugänglich sind.