Postmortales Persönlichkeitsrecht von Romy Schneider
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 29.01.2009, Az.: 2-3 O 478/08
Das postmartale Persönlichkeitsrecht von berühmten Schauspielern wirkt über die Frist von 10 Jahren hinaus fort, insbesondere wenn Filme noch regelmäßig gezeigt werden und damit die Erinnerung an fragliche Schauspieler aufgefrischt und aufrecht erhalten wird.
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