„BerufsunfähigkeitsVorsorge“
Beschluss des BPatG vom 20.09.2011, Az.: 33 W (pat) 100/10 Das Zeichen „Berufsunfähigkeitsvorsorge“ ist für die angemeldeten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig, da es im engen Zusammenhang zu den beanspruchten Dienstleistungen steht, namentlich Immobilien- und Finanzdienstleistungen.
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