Inhalte mit dem Schlagwort „Beschaffenheit“

14. August 2019

Beschaffenheitsmangel: Mietwagen ist kein „Werkswagen“

Autoschlüssel mit Anhänger auf einem Stück Papier
Urteil des OLG Koblenz vom 25.07.2019, Az.: 6 U 80/19

Es stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug schriftlich ausbedungen wird, dass es sich um einen Werkswagen handelt. Das veräußerte Fahrzeug ist jedoch als mangelhaft anzusehen, wenn es sich wegen der vorangegangenen Nutzung als Mietwagen nicht um einen Werkswagen handelt. Dann weise das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf. Was unter dem Begriff des „Werkswagens“ zu verstehen ist, beurteile sich nach allgemeiner Verkehrssitte. Üblicherweise werde der Begriff des „Werkswagen“ als auf den Hersteller zugelassenes und von einem Werksmitarbeiter genutztes Fahrzeug verstanden. Eine Nutzung als Mietwagen werde hingegen nicht mit dem Begriff verbunden.

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30. April 2018

„Passende“ Felgen dürfen keine zulassungsrechtliche Prüfung erfordern

verschiedene Autofelgen an der Wand
Pressemitteilung Nr. 25/2018 zum Urteil des AG München vom 18.10.2017, Az.: 242 C 5795/17

Die Aussage, Autofelgen würden für eine bestimmte Fahrzeugklasse „passen“ impliziert, dass die Felgen für diesen Fahrzeugtyp ohne weitere zulassungsrechtliche Prüfung verwendet werden können. Sichert der Verkäufer dies zu, so hat er die Beschaffenheit der Kaufsache dahingehend bestimmt, dass die Felgen ohne Weiteres für den betroffenen Fahrzeugtyp genutzt werden können. Die Beschreibung der Felgen als „passend“ bedeutet nicht nur, dass sich die Felgen rein technisch gesehen montieren lassen, sondern dass sie für die angegebene Fahrzeugklasse ohne Weiteres geeignet sind und gerade kein besonderes Zulassungsverfahren mehr durchlaufen werden muss.

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16. September 2011

Beschaffenheitsvereinbarungen in eBay-Angeboten

Urteil des KG Berlin vom 17.06.2011, Az.: 7 U 179/10

Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit wird von einem zugleich oder nachträglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht erfasst. Die Angebotsbeschreibung im Rahmen der eBay-Versteigerung hat nicht nur werbenden Charakter. Mit Abschluss der eBay-Auktion kommt ein Kaufvertrag zu Stande und zwar zu den Bedingungen, die der Anbieter im Internet bekannt gemacht hat. Weist er auf eine bestimmte Beschaffenheit hin, wird diese Grundlage des Vertrages und stellt daher eine Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB dar.
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06. Dezember 2010

Autokauf bei eBay: „Da Privatverkauf keine Garantie und Gewährleistung“

Pressemitteilung Nr. 47/10 des AG München zum Urteil vom 11.12.2009, Az.: 122 C 6879/09

Privatverkäufer können auf der Plattform eBay grundsätzlich Garantie oder Gewährleistung ausschließen. Das verkaufte Produkt muss jedoch die in der Auktion zugesicherten Eigenschaften innehaben. Stellt sich für den Käufer nach Beendigung der Auktion und somit nach Vertragsschluss heraus, dass das gekaufte Produkt die zugesicherte Beschaffenheit nicht erfüllt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne zunächst eine Nachbesserung fordern zu müssen. Die Berufung des Verkäufers auf seinen Gewährleistungsausschluss ist unzulässig.
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