Kein Schmerzensgeld für Beschimpfung als „Corona-Leugner“
Ein Spielhallenbetreiber klagte gegen die Stadt Bergisch Gladbach auf Schmerzensgeld wegen Verstoßes gegen die DSGVO. Der Kläger ging zuvor gegen eine Allgemeinverfügung, die die coronabedingte Schließung seiner Spielhalle betraf, vor. Die gerichtliche Entscheidung in dieser Sache wurde dann ohne jegliche Anonymisierung unter anderem von der Stadt weitergeleitet. Dies soll laut Kläger dazu geführt haben, dass er als „Corona-Leugner“ beschimpft wurde. Das Gericht entschied, dass eine nicht anonymisierte Weiterleitung zwar eine Datenschutzverletzung darstelle, der Kläger im vorliegenden Fall aber nicht darlegen konnte, dass ihm gerade dadurch ein Schaden entstanden ist.