Inhalte mit dem Schlagwort „Beschimpfung“

19. Oktober 2021

Kein Schmerzensgeld für Beschimpfung als „Corona-Leugner“

Das Wort Datenschutz wird fett in einem Text dargestellt
Urteil des LG Köln vom 03.08.2021, Az.: 5 O 84/21

Ein Spielhallenbetreiber klagte gegen die Stadt Bergisch Gladbach auf Schmerzensgeld wegen Verstoßes gegen die DSGVO. Der Kläger ging zuvor gegen eine Allgemeinverfügung, die die coronabedingte Schließung seiner Spielhalle betraf, vor. Die gerichtliche Entscheidung in dieser Sache wurde dann ohne jegliche Anonymisierung unter anderem von der Stadt weitergeleitet. Dies soll laut Kläger dazu geführt haben, dass er als „Corona-Leugner“ beschimpft wurde. Das Gericht entschied, dass eine nicht anonymisierte Weiterleitung zwar eine Datenschutzverletzung darstelle, der Kläger im vorliegenden Fall aber nicht darlegen konnte, dass ihm gerade dadurch ein Schaden entstanden ist.

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17. Juli 2009

Nachbarschaftsstreit: 700 Euro du „blöde Kuh, asoziales Pack, Hexe“

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.07.2009, Az.: 16 U 15/09:

Den Nachbarn zu beleidigen und zu beschimpfen kann teuer werden.  Je nach Bedeutung und Tragweite, Anlass und Beweggrund sind derartige Äußerungen als Schmerzensgeldansprüche auszugleichen. Berücksichtigt wird hierbei auch, ob die Beleidigung aus dem Affekt heraus ausgesprochen wurde und andere Personen zuhören konnten. Geldentschädigung ist jedoch nur geboten, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Erlangung einer Genugtuung bietet.
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