Inhalte mit dem Schlagwort „beschreibend“

26. August 2011

„femicare“ vs. „FEMICUR“

Beschluss des BPatG vom 08.08.2011, Az.: 30 W (pat) 46/10

Im Arzneimittelbereich besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "femicare" und  "FEMICUR", auch wenn die Bestandteile „femi“ und „CUR“ beschreibenden Charakter besitzen.
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18. August 2011

„TDI“ als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

Urteil des EuGH vom 06.07.2011, Az.: T-318/09

„TDI“ ist als Gemeinschaftsmarke für Kraftfahrzeuge nicht eintragungsfähig. "TDI" stellt lediglich eine beschreibende Abkürzung dar - “Turbo Diesel Injection” bzw. “Turbo Direct Injection”– und es fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft. Auch kann dem Zeichen „TDI“ keine Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung zukommen, da diese für jeden der EU-Mitgliedstaaten nachgewiesen werden muss. Ein solcher Nachweis gelang jedoch nicht.
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17. August 2011

„BALANCE“ mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 28.07.2011, Az.: 25 W (pat) 14/11 Wird der Begriff "BALANCE" für die Bezeichnung von Geschicklichkeitsspielen jeglicher Art verwendet, so stellt dieser in Bezug auf Geräte mit zahlungspflichtigen Leistungen für Spiel-, Vergnügungs- und Unterhaltungszwecke eine unmittelbar beschreibende Sachangabe dar. Bei Produkten, welche bei dem Betrieb solcher Geräte funktional oder ergänzend zum Einsatz kommen und Dienstleistungen, welche mit der Durchführung von Spiel- und Unterhaltungsveranstaltungen in Zusammenhang stehen, liegt ein enger beschreibender Bezug vor. Daher ermangelt es der Bezeichnung "BALANCE“  jeglicher Unterscheidungskraft in Bezug auf die konkret angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen und somit ihrer Eintragungsfähigkeit.
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12. August 2011

TV.de nicht per-se nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 13.07.2011, Az.: 29 W (pat) 541/10 Das BPatG ordnete an, dass das DPMA erneut in die Prüfung bzgl. der Eintragung der Wortmarke "Tv.de" einzutreten hat.  Das DPMA hat die Eintragung der Marke wegen einer fehlenden Unterscheidungskraft und einem Freihaltebedürfnis abgelehnt. Allerdings hat das DPMA die Anmeldung nicht im Hinblick auf die konkreten Waren- und Dienstleistungsklassen geprüft.

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10. August 2011

Wort-/Bildmarke ohne Unterscheidungskraft des Wortbestandteils eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 28.09.2010, Az.: 27 W (pat) 82/10

Fehlt dem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke jegliche Unterscheidungskraft, kann sie bei komplexer Gesamtgestaltung dennoch eintragungsfähig sein. Je beschreibender der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke ist, desto höhere Anforderungen sind an den Bildbestandteil zu stellen.  Die Marke VIDEOWEB sei zwar als Wort nicht unterscheidungskräftig, durch die optische Gestaltung, die ein gewisses Maß an Komplexität beinhalte, sei sie jedoch schutzfähig.
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05. August 2011

Markenlöschung „Micropayment“

Beschluss des BPatG vom 27.07.2011, Az.: 3 W (pat) 101/09

Durch die Stellung eines doppelten Löschungsantrages besteht die Möglichkeit das Rechtsinstitut der materiellen Rechtskraft zu umgehen. Insoweit ein erster Löschungsantrag bereits rechtskräftig zurückgewiesen wurde, ist ein erneuter inhaltsgleicher Antrag durch denselben Antragsteller ausgeschlossen. Ein erneuter inhaltsgleicher Antrag durch einen Dritten Strohmann ist dagegen nicht ausgeschlossen. Deshalb muss ein Strohmann, welcher ohne eigenes Interesse aber im Interesse und im Auftrag eines Hintermanns handelt, die gegenüber dem Hintermann bestehende Einwendung der materiellen Rechtskraft gegen sich gelten lassen. Die Stellung eines Löschungsantrages seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im eigenen Namen, stellt nicht per-se ein Indiz für eine Strohmanneigenschaft dar.  Der Begriff „Micropayment“ stellt einen freihaltungsbedürftigen und beschreibenden Fachbegriff für die Bezahlung von Kleinbeträgen dar, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt, sodass ein Löschungsgrund vorliegt, §§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
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29. Dezember 2010

„Schwarze Eule“ keine schutzfähige Wortmarke für Süßigkeiten

Beschluss des BPatG vom 29.11.2010, Az.: 25 W (pat) 195/09 Die Bezeichnung "Eule" hat für Süßigkeiten lediglich beschreibenden Charakter, da deren Verkauf in Tierform allgemein üblich ist. Gleiches gilt für die Bezeichnung "schwarz", die auf Schokolade, Fruchtauszüge oder Lakritze hinweist. Die Marke "Schwarze Eule" würde darum nicht mit einem bestimmten Hersteller in Verbindung gebracht und ist folglich freihaltebedürftig.
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05. März 2010

„Chocolateria“

Beschluss des BPatG vom 18.02.2010, Az.: 25 W (pat) 70/09

Die Wortmarke CHOCOLATERIA ist für die Waren "Kakao, Schokolade, Müsliriegel und Zuckerwaren" mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Der Begriff werde vom Verkehr als allgemeiner Hinweis auf ein Geschäft oder Lokal, in dem Schokoladenwaren verkauft und angeboten werden, aufgefasst, so das BPatG.
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04. März 2010

CASINO DE MONTE CARLO

Beschluss des BPatG vom 22.06.2009, Az.: 27 W (pat) 143/08

Die Internationale Marke "CASINO DE MONTE CARLO" ist in Deutschland für Glücksspiele und Spielwaren nicht eintragungsfähig. Die Wortfolge ist eine beschreibende Angabe, da sie sich aus dem für eine Spielstätte üblichen Begriff "Casino" und des für sein Casino bekannten Ortes "Monte Carlo" zusammensetzt. Damit fehlt der Marke die erforderliche Unterscheidungskraft, so das BPatG.
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02. Februar 2010

Lateinischer Begriff „PROVISUS“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 27.01.2010, Az.: 30 W (pat) 41/08

Die Bezeichnung "PROVISUS" ist als lateinischer Begriff in der Bedeutung "Sehkraft, Vor-/Fürsorge" eine beschreibende Angabe für "Dienstleistungen eines Arztes, Durchführung medizinischer und klinischer Untersuchungen,..." und damit für diese Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Ein Kennzeichen ist von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Fage stehenden Waren/ Dienstleistungen bezeichnet. Für ein Freihaltebedürfnis kommt es hinsichtlich ärztlicher Dienstleistungen nicht darauf an, ob weite Teile der Endabnehmer den beschreibenden Charakter eines lateinischen Begriffs verstehen, da Latein in diesem Bereich nach wie vor Fremdsprache ist. Ähnliche Voreintragungen führen nicht zu einer Selbstbindung der Eintragungsstelle, da die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens- sondern eine Rechtsfage ist.
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