„Living surface“ ist eine beschreibende Angabe
Beschluss des BPatG vom 02.07.2009, Az.: 30 W (pat) 6/07
Der Eintragung der Wortfolge "living surface" stehen fehlende Unterscheidungskraft und die Einordnung als freihaltungsbedürftige beschreibende Angabe entgegen. Eine mögliche Übersetzung, lebendige Oberfläche, veranschaulicht, was die Wortfolge, die als Fachbegriff von verschiedenen Anbietern vielfältig verwendet wird, im Bereich des beweglichen Bildschirmbildes an Technik beschreibt. Daher ist eine Eintragung ausgeschlossen.
WeiterlesenDer Eintragung der Wortfolge "living surface" stehen fehlende Unterscheidungskraft und die Einordnung als freihaltungsbedürftige beschreibende Angabe entgegen. Eine mögliche Übersetzung, lebendige Oberfläche, veranschaulicht, was die Wortfolge, die als Fachbegriff von verschiedenen Anbietern vielfältig verwendet wird, im Bereich des beweglichen Bildschirmbildes an Technik beschreibt. Daher ist eine Eintragung ausgeschlossen.