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07. Januar 2015

Marke „ecoDoor“ ist für Haushaltsgeräte nicht eintragungsfähig

Basilikumblätter, die zu den Buschstaben "ECO" gelegt sind.
Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-126/13 P

Das Wortzeichen "ecoDoor" kann nicht als Marke für elektrische Haushaltsgeräte eingetragen werden, da es zur Bezeichnung des ökologischen Charakters der Ware dienen kann. Im Allgemeininteresse ist daher sicherzustellen, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden kann. Die Beschaffenheit der Türen ist von entscheidender Bedeutung für Umweltfreundlichkeit und Effizienz der entsprechenden Geräte, so dass auch ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Wortzeichen und den betroffenen Waren besteht.

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