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14. November 2011

Online-Partnerschaftsvermittlung sind keine Dienste höherer Art

Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10

Online-Partnerschaftsvermittlungen bieten keine sogenannten Dienste höherer Art an, so dass der Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden kann. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
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