Verbotsantrag auf Zusendung von Spam muss hinreichend bestimmt sein
Ein Verbotsantrag "Werbeschreiben per E-Mail zu senden ..." (ohne Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform) ist wegen fehlender Bestimmtheit unzulässig, wenn die Parteien gerade darüber streiten, ob die zugesandte E-Mail als "Werbeschreiben" zu qualifizieren ist.