Verkauf von Kaffeekapseln auch ohne Lizenz möglich
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.08.2012, Az.: 4b O 81/12 Der Verkauf von Kaffeekapseln in Deutschland, die ohne eine entsprechende Lizenz von Drittherstellern produziert wurden, stellt keine Patentverletzung dar. Mit der Veräußerung einer Kapsel-Kaffeemaschine sind die Rechte der Klägerin an der Erfindung erschöpft, die Benutzung von anderen als die von der Klägerin hergestellten Kaffeekapseln stellt dann lediglich einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der erworbenen Kaffeemaschine dar.
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