Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimer-Kauf
Pressemitteilung Nr. 40/2013 des BGH zum Urteil vom 13.03.2013, Az.: VIII ZR 172/12 Die in einem Kaufvertrag enthaltene Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ stellt eine Beschaffensheitsvereinbarung dar, mit der der Verkäufer die Gewähr übernimmt, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die Erteilung einer entsprechenden TÜV-Bescheinigung rechtfertigt. Da die TÜV-Prüfung vorliegend nicht zu einer Erteilung der Bescheinigung hätte führen dürfen, wies der Oldtimer nicht die vereinbarte Beschaffenheit und damit einen Sachmangel auf.
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