Kein Erstattungsanspruch auf (hypothetische) elektronische Anmeldung
Beschluss des BPatG vom 17.06.2014, Az.: 35 W (pat) 25/13
WeiterlesenEin Anmelder, der eine Anmeldung in Papierform vornimmt, hat die vollen Gebühren zu entrichten und keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine (hypothetische) elektronische Anmeldung.