Keine Rücknahme einer negativen eBay-Bewertung
Ein Anspruch auf Rücknahme oder Korrektur einer negativen eBay-Bewertung besteht nicht, wenn es sich bei der Bewertung im Kern um eine Tatsachenbehauptung handelt und der Nachweis der Unwahrheit dieser Tatsachenbehauptung nicht erbracht wurde. Eine Pflicht des Käufers zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer vor Einstellen einer Bewertung folgt weder aus den AGB der Internetplattform eBay noch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben.