Inhalte mit dem Schlagwort „Bewertungen“

15. Juni 2010

Werbung mit Testergebnissen – wenn, dann richtig

Beschluss des LG Düsseldorf vom 26.03.2010, Az.: 38 O 1/10

Erhält ein Produkt in zwei Vergleichstests jeweils exakt dieselbe Endbewertung wie vergleichbare Konkurrenzprodukte, ist eine Werbung des Hersteller für sein Produkt als „Besten seiner Gruppe“ sowie als „Award winner 2008“ irreführend und wettbewerbswidrig, wenn der Test kein Produkt zum Gruppenbesten kürte.
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04. Oktober 2011

„Finish Quantum“

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 146/10 Wird für den Geschirrspültab "Finish Quantum" mit der Logobeschriftung „Von Verbrauchern zu Hause getestet:  91 % der Verbraucher bewerten: Reinigungsleistung SEHR GUT - Quelle: www.finish.de“ geworben, so ist diese Werbung irreführend. Für den Werbeadressat ist nicht ersichtlich, dass dem Verbraucherurteil „sehr gut“ eine Fragestellung zugrunde liegt, welche lediglich eine positive oder negative Beantwortung ohne Möglichkeit der Abstufung vorsieht.
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04. Mai 2010

„Nie, nie, nie wieder!…“ als Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09

Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
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29. August 2011

Zulässigkeit und Haftung von User-Generated-Content Plattformen am Beispiel von Online-Bewertungsportalen – Teil 1/3

Mit dem Siegeszug des Web 2.0 hat sich eine unzählige Vielzahl an User-Generated-Content Plattformen entwickelt, die nunmehr nutzergenerierte Inhalte in den Mittelpunkt stellen. Insbesondere sogenannte Bewertungsportale im Internet erfreuen sich größter Beliebtheit, um Waren, Dienstleistungen oder sogar Personen zu bewerten. Diese Dienste erfüllen auf den ersten Blick eine wertvolle Funktion: Sie warnen frühzeitig vor schwarzen Schafen und verhindern, dass weitere Kunden geprellt werden.
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11. August 2009

Keine Werbung für Arzneimittel gegen Kopfläuse

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.06.2009, Az.: 3 U 13/09

Die Verwendung der Bewertung der Stiftung Warentest in Form des Logos samt Qualitätsurteil für ein Arzneimittel gegen Kopfläuse in einem Internetprotal ist durch die darin enthaltene fachliche Empfehlung eine werbende Anpreisung und nicht erlaubt. Einem in die Werbung eingebundenem Testurteil kommt eine meinungsbildende und handlungsleitende Wirkung zu. Der Verbraucher wird in der Eilsituation der Erkrankung an Kopfläusen, wenn ihm das positive TEstergebnis werblich begegnet, der starken Anziehungskraft ausgesetzt und möglicherweise von einer reflektierten Kaufentscheidung abgehalten.
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06. September 2012 Top-Urteil

Unlauterer Blogeintrag – Mitarbeiter wirbt für eigenen Arbeitgeber

Mann in Anzug tippt in seinen Laptop.
Urteil des LG Hamburg vom 24.04.2012, Az.: 312 O 715/11

Ein von einem Mitarbeiter abgegebener positiver Beitrag bzgl. der Bewertung des eigenen Arbeitgebers in einem Internet-Blog stellt eine unlautere Handlung des Arbeitgebers dar, sollte der werbliche Charakter des Blogeintrages verschleiert werden. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter vorgibt, sich als Privatperson zu äußern, obwohl er tatsächlich für das Unternehmen werben möchte. Dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz aus einen Blogeintrag, der massiv zugunsten des Arbeitgebers formuliert ist, schaltet, um sich privat zu äußern, widerspricht jeder Lebenswahrscheinlichkeit.

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24. Juni 2009

Spickmich.de – BGH zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

Pressemitteilung Nr. 137/09 des BGH zum Urteil vom 23.06.2009, Az.: VI ZR 196/08

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Lehrerbewertungen im Internet auf der Webseite spickmich.de zulässig sind. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Auch, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, ändert nichts an der Zulässigkeit, weil die Meinungsfreiheit grundsätzlich das Recht umfasst, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

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17. August 2011

Keine vorgeschaltete Prüfungspflicht bei Hotelbewertungen im Internet

Beschluss des KG Berlin vom 15.07.2011, Az.: 5 U 193/10

Der Betreiber einer Internetplattform für Hotelbewertungen haftet nicht für Bewertungen, die von anonymen Nutzern der Internetplattform abgegeben werden. Zum einen handelt es sich nicht um eigene Tatsachenbehauptungen des Plattformbetreibers. Zum anderen hat dieser auch nicht seine Prüfungspflichten verletzt. Eine Verpflichtung, sämtliche abgegebenen Hotelbewertungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen, kann dem Plattformbetreiber nicht zugemutet werden. Der Verbraucher erkennt im Rahmen eines Bewertungsportal mit einer hohen Anzahl an Beiträgen leicht einen „Ausreißer“.
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