Inhalte mit dem Schlagwort „Bewertungen“

16. Dezember 2010

Zur Zulässigkeit von negativen Bewertungen auf eBay

Pressemitteilung Nr. 53/2010 zum Urteil des AG München vom 16.12.2009, Az.: 142 C 18225/09

Negative Bewertungen auf der Online-Plattform eBay sind grundsätzlich dann zulässig, wenn sie bloße Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Bewertungen die lediglich unwahre Behauptungen, bloße Schmähkritik oder gar Beleidigungen enthalten, müssen jedoch nicht hingenommen werden und stellen bei gewerblichen Händlern sogar einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
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08. Juli 2010

Blutzucker-Teststreifen nur mit deutschsprachiger Gebrauchsanweisung

Urteil des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 185/07 In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung, darunter versteht man z. B. Teststreifen zur Blutzuckermessung, dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind. Andernfalls sind diese als wettbewerbswidrig einzustufen.

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15. Juni 2010

Werbung mit Testergebnissen – wenn, dann richtig

Beschluss des LG Düsseldorf vom 26.03.2010, Az.: 38 O 1/10

Erhält ein Produkt in zwei Vergleichstests jeweils exakt dieselbe Endbewertung wie vergleichbare Konkurrenzprodukte, ist eine Werbung des Hersteller für sein Produkt als „Besten seiner Gruppe“ sowie als „Award winner 2008“ irreführend und wettbewerbswidrig, wenn der Test kein Produkt zum Gruppenbesten kürte.
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25. Mai 2010

Unsachliche Negativbewertung bei eBay löst Löschungsbewilligungsanspruch aus

Urteil des AG Hamburg vom 19.08.2009, Az.: 8B C 209/09

Das wahrheitsgemäße Bewerten bei eBay gehört zu den Nebenpflichten jedes eBay-Mitgliedes. Gibt ein Mitglied eine negative Bewertung ohne nachvollziehbare sachliche Begründung ab und ist die Negativbewertung nicht durch das dem Geschäft zugrunde liegende Verhalten des Bewerteten gerechtfertigt, steht diesem ein Anspruch auf Bewilligung der Löschung des Eintrages zu. Ferner ist auch ein gegebenenfalls entstandener Schaden zu ersetzen.
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04. Mai 2010

„Nie, nie, nie wieder!…“ als Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09

Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
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04. Mai 2010

Veranlassen von Bewertungslöschung genügt

Urteil des OLG Köln vom 11.03.2009, Az.: 6 U 222/08

Übernimmt ein Käufer die Pflicht, zukünftig entsprechende Bewertungen auf einer Internethandelsplattform zu unterlassen und die Löschung der streitigen Bewertung zu veranlassen, so ist dies keine Löschungsgarantie. Bemühungen, die Löschung beim Portalbetreiber zu erreichen, sind insoweit ausreichend, wenn der Käufer nicht die technische Befugnisse hat, dies selbst zu tun. Das mehrmalige Nachsuchen zur Löschung der Bewertung erfüllt die eingegangene Beseitigungsverpflichtung.
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18. September 2009

Negative Meinungsäußerung im Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Hannover vom 13.05.2009, Az.: 6 O 102/08

Der Bewertungskommentar "Handy als "NEU" angeboten - Handy+Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" auf der Plattform eBay stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Die Aussage ist durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Zudem wird ein rechtlicher Fachbegriff verwendet, um die Rechtsauffassung und somit Meinungsäußerung auszudrücken. Der negative Bewertungskommentar ist von der Beurteilung der Situation des Bewertenden abhängig.
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11. August 2009

Keine Werbung für Arzneimittel gegen Kopfläuse

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.06.2009, Az.: 3 U 13/09

Die Verwendung der Bewertung der Stiftung Warentest in Form des Logos samt Qualitätsurteil für ein Arzneimittel gegen Kopfläuse in einem Internetprotal ist durch die darin enthaltene fachliche Empfehlung eine werbende Anpreisung und nicht erlaubt. Einem in die Werbung eingebundenem Testurteil kommt eine meinungsbildende und handlungsleitende Wirkung zu. Der Verbraucher wird in der Eilsituation der Erkrankung an Kopfläusen, wenn ihm das positive TEstergebnis werblich begegnet, der starken Anziehungskraft ausgesetzt und möglicherweise von einer reflektierten Kaufentscheidung abgehalten.
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24. Juni 2009

Spickmich.de – BGH zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet

Pressemitteilung Nr. 137/09 des BGH zum Urteil vom 23.06.2009, Az.: VI ZR 196/08

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Lehrerbewertungen im Internet auf der Webseite spickmich.de zulässig sind. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Auch, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, ändert nichts an der Zulässigkeit, weil die Meinungsfreiheit grundsätzlich das Recht umfasst, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

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