Inhalte mit dem Schlagwort „Bewertungen“

03. Juni 2013

Hotelbewertungen im Internet sind nicht generell zu untersagen

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.01.2012, Az.: 5 U 51/11 Bewertungsportale im Internet sind rechtlich zulässig, auch wenn auf diesen Internetseiten die Äußerung von anonymen Bewertungen möglich ist. Der Betreiber eines Hotels kann grundsätzlich nicht die Bewertung seines Betriebs in einem solchen Internetportal untersagen lassen kann. Auch wäre ein generelles Verbot solcher Bewertungsplattformen unter Berücksichtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit der einzelnen Nutzer und der Allgemeinheit zu weitgehend. Schädigende und insbesondere unzutreffenden Bewertungen müssen allerdings nicht hingenommen werden.
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22. Juni 2016

Zu den Prüfpflichten des Betreibers eines Arztbewertungsportals

rotes Stethoskop liegt auf einer Computertastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2015, Az.: I-16 U 2/15

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten kann in der Regel nicht für die Veröffentlichung und Verbreitung persönlichkeitsrechtverletzender Äußerungen eines Dritten in Anspruch genommen werden. Eine mögliche Verantwortlichkeit des Portalbetreibers ergibt sich dabei weder aus einem Zu-Eigen-Machen der streitgegenständlichen Arztbewertung, noch aus der mittelbaren Störerhaftung des Verbreiters durch die Verletzung zumutbarer Verhaltens- und Prüfungspflichten. Als Host-Provider ist der Plattformbetreiber grundsätzlich nicht verpflichtet die Nutzerbeiträge bereits vor Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Allerdings kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, sobald ein Betroffener den Betreiber auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch einen Beitrag hinweist.

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07. Januar 2015

Zur gewerblichen Verwendung beim Verkauf urheberrechtswidriger Bootlegs auf eBay

EIne Person macht mit ihremHandy eine Aufnahme von einem Konzert.
Beschluss des LG Hamburg vom 10.12.2014, Az.: 310 O 394/14

Weist das eBay-Konto eines Verkäufers von urheberrechtswidrigen Bootlegs eine hohe Anzahl an Bewertungen (hier: 499 Bewertungen) innerhalb der letzten 12 Monate auf und wurden ganz überwiegend rechtswidrige Tonträger veräußert, so liegt eine gewerbliche Verwendung iSd § 104a UrhG vor. Bereits das Verkaufsangebot der Tonträger auf der Internetplattform eBay stellt einen Eingriff in das alleinige Verbreitungsrecht der Nutzungsrechtinhaberin dar.

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15. Juli 2014

Keine „Smiley-Bewertung“ für Lebensmittelbetriebe

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.05.2014, Az.: OVG 5 S 21.14

Es ist keine taugliche Rechtsgrundlage im Verbraucherinformationsgesetz für eine Veröffentlichung des Ergebnisses einer amtlichen Kontrolle im Internet in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen ersichtlich.

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02. April 2014

Die Veröffentlichung von Bewertungen von Lebensmittelbetrieben ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist unzulässig

Beschluss des VG Berlin vom 19.03.2014, Az.: VG 14 L 35.14

Die Veröffentlichung von sog. Smiley-Listen in einem Online-Portal von zwei Berliner Bezirken ist unzulässig, wenn damit Lebensmittelbetriebe dieser Bezirke bewertet werden. Zwar scheint der Verbraucher hier ein schutzwürdiges Interesse daran zu haben, über etwaige Mängel aufgeklärt zu werden, allerdings kann dies nicht erfolgen, wenn es im Bereich von Lebensmittelmärkten – anders als bei der Warnung vor konkreten Erzeugnissen - keine entsprechende Rechtsgrundlage für die Rechtfertigung einer derartige Bekanntgabe gibt.

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21. Oktober 2013

Online Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung des AG München vom 07.10.2013, Az.: 158 C 13912/12: Ein Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig, da das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt.
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14. September 2020 Top-Urteil

Einstweilige Verfügung zu Google-Bewertungen: Google reagiert zu langsam auf Löschungsanträge

Person sitzt am Laptop
Beschluss des LG Köln vom 18.08.2020, Az.: 28 O 279/20

Unternehmen können von der Suchmaschine Google verlangen, ungerechtfertigte Negativbewertungen zügig zu löschen. Ein Unternehmen ging gegen eine 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext durch einen anonymen Nutzer vor und forderte Google zur Löschung der Bewertung auf. Weil Google dem Löschbegehren des Unternehmens nicht zeitnah nachkam, erließ das LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Google: Das Unternehmen habe glaubhaft gemacht, dass die Bewertung willkürlich und ohne konkrete tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen abgegeben wurde. In diesem Fall überwiege das Interesse des Unternehmens am Schutz der sozialen Anerkennung gegenüber den Interessen des Bewertenden und der Internetplattform an der Äußerung der beanstandeten Meinung beziehungsweise an deren Verbreitung.

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24. Januar 2020

Funktionen von „Jameda“ teilweise unzulässig

Online-Bewertung mit Laptop und Händen
Urteil des OLG Köln vom 14.11.2019, Az.: 15 U 126/19

Das Bewertungsportal für Ärzte „Jameda“ ist in seinen Ausgestaltungen teilweise unzulässig. Unzulässig sei beispielsweise ein Button auf dem Profil eines Arztes, über welchen der Verbraucher eine Liste mit weiteren Ärzten angezeigt bekam. Dieser Button wurde jedoch nur auf den Profilen von Basiskunden und nicht auf den Profilen von Premiumkunden angezeigt. Dabei handele es sich um einen verdeckten Vorteil für Premiumkunden, da so der Eindruck entstehe, diese hätten keine örtliche Konkurrenz. Daher war die Darstellung dazu geeignet, Kundenströme von den Profilen der Basiskunden wegzulenken.

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27. Januar 2020 Top-Urteil

Bewertungsportal „yelp.de“ darf Bewertungsdurchschnitt auf „empfohlene“ Beiträge stützen

Handy mit drei Nachrichten von verscheidenen Personen mit Bewertungen
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 14.01.2020, Az.: VI ZR 496/18 (u.a.)

Durch die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen“ behauptet oder verbreitet das Bewertungsportal keine unwahren Tatsachen. Der Nutzer entnimmt der Darstellung, dass lediglich „empfohlene“ Bewertungen für die Durchschnittsberechnung ausschlaggebend waren und die Angabe der Anzahl sich darauf bezieht. Diese Bewertungsdarstellung ist darüber hinaus von der Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt, da ein Gewerbetreibender öffentliche Kritik an seinen Leistungen grundsätzlich hinnehmen muss.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

Sprechblase mit dem Slogan "Enter to Win!"
Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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