Keine Abweichung vom gerichtlichen Sachverständigen ohne vorherige Anhörung
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.01.2009, Az.: I-2 W 56/08
Das Gericht muss bei Patentansprüchen regelmäßig Tatsachen bewerten, die nur aus dem Verständnishorizont des Durchschnittsfachmanns festzustellen sind. Sollte eine vermeintliche Fehlinterpretation des Gutachters nicht ausschließlich durch eine Verkennung patentrechtlicher Auslegungsregeln begründet sein, muss das Gericht im Rahmen seiner Erwägungen ihn dazu befragen oder eine eigene technische Sachkunde im zugehörigen Bereich darlegen.