Inhalte mit dem Schlagwort „Bewertungsentfernung“

12. März 2024 Top-Urteil

Klarnamenangabe bei Online-Bewertungen

Handy mit drei Nachrichten von verscheidenen Personen mit Bewertungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24

Beim Vorgehen gegen negative Online-Bewertungen ist es nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Bewertete gegen mehrere Negativbewertungen vorgeht, da es durchaus sein kann, dass nicht nur eine Bewertung unecht ist. Es ist dabei auch nicht als rechtsmissbräuchlich einzustufen, wenn der Bewertete sich von einer Kanzlei vertreten lässt, die auf das Vorgehen gegen Online-Bewertungen spezialisiert ist. Um Überprüfen zu können, ob tatsächlich ein geschäftlicher Kontakt zwischen Bewerter und Bewertetem bestand, kann vom Portalbetreiber auch die Angabe des Klarnamens des Bewerters verlangt werden.

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27. Oktober 2017

eBay-Käufer zur wahrheitsgemäßen Bewertung des Verkäufers bzw. der Transaktion verpflichtet

Eine Hand über der fünf gezeichnete Bewertungs-Sterne schweben
Urteil des AG München vom 23.09.2016, Az.: 142 C 12436/16

Im Rahmen eines Kaufvertrags über eBay, trifft den Käufer die (Neben-)Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bewertung des Verkäufers und der Transaktion. Dies begründet sich dadurch, dass gerade das Bewertungsprofil eines eBay-Verkäufers ganz wesentlich dazu beiträgt, ob und wie viele Interessenten auf dessen Angebote bieten und damit auch dazu, wieviel letztlich als Kaufpreis gezahlt wird. Im Falle einer unrichtigen Bewertung ergibt sich damit ein Anspruch auf Zustimmung zur Löschung aus §§ 280 I, 241 II BGB. Die Abgabe einer Gegenäußerung innerhalb des Bewertungssystems kann dem Schaden nicht abhelfen, weil die falsche Bewertung bestehen bleibt.

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