Inhalte mit dem Schlagwort „Bezeichnung“

06. Mai 2010

Whiskey-Cola und die Dringlichkeitsvermutung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09

Wird die Fortführung eines zu unterlassenen Handelns bei einer bereits erlassenen einstweiligen Verfügung vom Antragssteller hingenommen und darauf kein Ordnungsmittel beantragt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden, führt dies zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung. Die Bezeichnung "Whiskey-Cola" für ein Mischgetränk ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da dieses nicht als „Verdünnung“ i.S.d. EG-Verordnung zur Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen anzusehen ist.
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31. August 2009

Schweizer Rechtsanwälte

Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 24 W (pat) 32/08

Die Bezeichnung "Schweizer Rechtsanwälte" eignet sich zur beschreibenden Verwendung, die auf Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten aus der Schweiz angeboten oder erbracht werden, hinweist. Zwar bringt der Anmelder dagegen vor, dass die Bezeichnung nach dem üblichen Namensbildungsprinzip bei Kanzleien einer Anwaltskanzlei mit dem Namen "Schweizer" den Namen gibt. Überwiegende Verkehrskreise verbinden den Namen aber mit Anwälten aus der Schweiz. Es bleibt dem Anmelder aber unbenommen, seine Kanzlei so zu bezeichnen, auch wenn der Name nicht eintragungsfähig ist.
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11. August 2009

„(Vorsorge- und) Versicherungsberater

Urteil des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 220/06 Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.
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28. Juli 2009

NATURLICH ist zu natürlich

Beschluss des BPatG vom 08.07.2009, Az.: 28 W (pat) 154/08

Unter Unterscheidungskraft versteht man die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu solchen anderer Unternehmen wahrgenommen werden. Die Bezeichnung "NATURLICH" unterscheidet sich vom Adjektiv natürlich nur durch die fehlenden Punkte auf dem Vokal der 2. Silbe und der Schreibweise in Versalien. Eine Eintragung der Bezeichnung würde sich auch auf eine Wiedergabe in Kleinschreibung erstrecken, die keinen erkennbaren Unterschied zur glatten Beschreibung darstellen würde.
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18. Mai 2009

Keine Marke, die sich zur Beschreibung eignet

Beschluss des BPatG vom 03.03.2009, Az.: 24 W (pat) 52/07

Besteht eine Marke nur aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale von Waren dienen, so darf sie nicht eingetragen werden. Ausreichend ist allein die Eignung der Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung. Eine solche Bedeutung hat eine Marke, wenn sie schlagwortartig als Synonym für eine Verwendung steht, ohne dass auf konkrete Waren Bezug genommen wird.

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08. Mai 2009

Keine Eintragung von fremdsprachlichen Fachbegriffen

Beschluss des BPatG vom 16.04.2009, Az.: 25 W (pat) 27/07

Einer als Marke angemeldeten Bezeichnung steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen, wenn die zusammengesetzte Bezeichnung im Gesamteindruck nur den Begriffsinhalt einer warenbeschreibenden Angabe wiedergibt. Es reicht somit schon aus, wenn die angemeldete Marke als fremdsprachlicher geläufiger Fachbegriff nachweisbar ist und das Fachpublikum den beschreibenden Inhalt erkennt.

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19. März 2009

„Boots-Klinik“ ist kein eintragungsfähiger Markenname

Beschluss des BPatG vom 14.01.2009, Az.: 26 W (pat) 96/08 Dem Begriff "Boots-Klinik" fehlt die zur Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft, bei der auf einen vermuteten Durchschittsverbraucher abgestellt wird. Die Umschreibung des Dienstleistungsangebots stellt ein absolutes Schutzhindernis vor Markeneintragungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 dar. Unbedeutend ist, ob eine solche Begrifflichkeit bereits besteht. Die Bezeichnung selbst muss als Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Dienstleistungen dienen.
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