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29. Juni 2021

Behörden dürfen Vermieter-Daten von Airbnb verlangen

Ein Miniaturhaus aus Holz steht neben weiteren Holzhäusern auf einem Tisch. Über dem Haus sind Fragezeichen zu sehen.
Pressemitteilung Nr. 41/2021 des VG Berlin zum Urteil vom 23.06.2021, Az.: 6 K 90/20

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Online-Plattformen (hier: Airbnb) von Behörden verpflichtet werden dürfen, Daten über die Vermieter herauszugeben, wenn ein Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung besteht. Die Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) treffe auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Anzeigen einer falschen oder das Fehlen einer Registrierungsnummer in Inseraten genüge bereits, um die Anforderungen an ein Auskunftsersuchen zu erfüllen.

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