Inhalte mit dem Schlagwort „Bibliothek“

03. Juni 2013

Bibliotheksleseplätze kommen vor den EuGH

Beschluss des BGH vom 12.09.2012, Az.: I ZR 69/11 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Gelten Regelungen über Verkauf und Lizenzen im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG, wenn der Rechtsinhaber den dort genannten Einrichtungen den Abschluss von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen anbietet?
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26. September 2012

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

Pressemitteilung Nr. 155/2012 des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 69/11 Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH drei Fragen betreffend die Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorausgegangen war ein Streit eines Verlags mit der Technischen Universität Darmstadt, die ein von der Klägerin erschienenes Lehrbuch digitalisierte und den Studenten an elektronischen Leseplätzen nicht nur zur Lektüre bereitstellte sondern auch das Abspeichern und Ausdrucken des Werkes ermöglichte. Die Klägerin war der Auffassung, ein solcher Nutzungsumfang entspreche nicht mehr der Schrankenregelung des § 52b UrhG. Der EuGH soll nun über die Auslegeung des § 52b UrhG im Hinblick auf Art.5 Abs.3 n der Richtlinie 2001/29/EG und somit unter anderem über die Frage, ob es den Bibliotheksnutzern ermöglicht werden darf, die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke auszudrucken und/oder abzuspeichern,entscheiden.
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14. August 2009

Reichweite des 52 b UrhG bei digitalisierten Werken in öffentlichen Bibliotheken

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/06:

Universitäten ist es verboten, ihren Nutzern zu ermöglichen, komplette digitale Versionen von Verlagswerken als PDF-Dateien auf z.B. USB-Sticks zu kopieren und/oder solche Kopien aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen. Die Schaffung elektronischer Leseplätze selbst und die Möglichkeit des Kopierens einzelner Textpassagen ist jedoch gem. § 52 b UrhG zulässig.
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10. Juni 2009

Zustehende Möglichkeiten einer Universitätsbibliothek bei Digitalisierung verlegter Werke

Pressemitteilung Nr. 3/09 des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/09

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten der Digitalisierung von verlegten Werken und der Berechtigung, die digitalisierten Werke Nutzern der Bibliothek zur Verfügung zu stellen, entschieden.

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