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11. März 2013

„Bierkönig On Tour“

Beschluss des BpatG vom 15.01.2013, Az.: 27 W (pat) 536/11 Zwischen der Wortmarke "Bierkönig On Tour" und der Gemeinschaftsbildmarke "BIERKÖNIG - Schinkenstrasse" besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Wortbestandteil "BIERKÖNIG" - üblicherweise als Hinweis auf eine Person, die einen mit Bier in Zusammenhang stehenden Wettbewerb gewonnen hat -  wird vom Verbraucher allein schon aufgrund der bildlichen Ausgestaltung nur als beschreibender Hinweis auf Thema, Inhalt und Bestimmung der eingetragenen Dienstleistungen verstanden. Der beigefügte Wortbestandteil "Schinkenstrasse" stellt lediglich eine nicht schutzfähige geographische Herkunftsangabe dar. Beide Begrifflichkeiten verfügen daher nur über schwache Kennzeichnungskraft und unterscheiden sich sowohl bildlich als auch graphisch ausreichend voneinander.
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