Unzulässige Berichterstattung über Veröffentlichung von Nacktfotos einer Sängerin
Der BGH hat festgestellt, dass die BILD-Berichterstattung über die Erpressung und anschließende Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet, einer bekannten deutschen Sängerin, welche zuvor vom Laptop ihres Freundes gestohlen worden waren, rechtswidrig war, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Sängerin darstellte. Durch die Berichterstattung werde deutlich, dass die Bilder dem Intimbereich der Sängerin zuzuordnen sind. Weiterhin entstehe die Gefahr, dass aufgrund der Berichterstattung eine Vielzahl an Personen nach den in Rede stehenden Bildern sucht.