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26. Oktober 2011 Urteil des LG Hamburg vom 14.10.2011, Az.: 324 O 196/11 Wird ein Bild nachträglich manipuliert und perspektivisch verzerrt veröffentlicht, so kann dies auch bei prominenten Persönlichkeiten zu einem Unterlassungsanspruch führen. Die Einwilligung zur Aufnahme des Bildes umfasst nicht Manipulationen, welche über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus vorgenommen werden.
Weiterlesen 18. August 2011 Urteil des LG Hamburg vom 27.05.2011, Az.: 324 O 648/10
Eine nachträgliche Bildbearbeitung, die über unbedeutende Veränderungen hinaus geht, hebt die zuvor erteilte Einwilligung in die Verbreitung des Bildes auf. Auf dem Originalbild hatte die Klägerin ein natürliches Erscheinungsbild und wirkte ungeschminkt. Nachträglich wurde der Lidschatten, durch eine Bildbearbeitung, deutlich stärker hervorgehoben, so dass der Eindruck entstand sie sei jemand, der sich in auffälliger Weise schminkt.
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