Inhalte mit dem Schlagwort „Bildnis“

06. Februar 2020

Versand eines Bildes per Mail stellt Verbreiten dar

Tastatur mit einem Würfel, worauf das typische Mail-Kennzeichen abgeblidet ist
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 26.06.2019, Az.: 2-03 O 402/18

Wird auf einem Portal wie Xing ein Profilbild eingestellt, bedeutet dies nicht, dass in die weitere Verwendung i.S.d. § 22 KUG eingewilligt wird. Wird ein solches Bildnis von Dritten per E-Mail verschickt, liegt eine Verbreitung gem. §§ 22, 23 KUG vor, die ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Weiter entschied das Gericht, dass eine zulässig erhobene Klage nicht unzulässig wird, wenn die Anschrift nachträglich geändert wird. Die angegebene Anschrift muss außerdem nicht zwingend die Wohnanschrift sein, es genügt eine Adresse, unter der der Kläger wahrscheinlich anzutreffen ist.

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15. Oktober 2018

Keine Veröffentlichung von Fotos Prominenter bei Sportveranstaltungen, wenn diese nicht der Berichterstattung über das Sportereignis dienen

Springreiter mit Pferd
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.02.2018, Az.: 16 U 87/17

Die Veröffentlichung von Bildnissen einer Person bedarf nach § 22 KUG grundsätzlich der Einwilligung des Abgebildeten. Liegt keine tatsächlich erteilte Einwilligung vor, so käme beispielsweise eine konkludente Einwilligung wegen der Teilnahme an einer öffentlichen (Sport-)Veranstaltung in Betracht. Allerdings würde sich diese lediglich auf Bilder erstrecken, die die Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung illustrieren, nicht jedoch auf Bilder, die über das Geschehen hinaus gehen. Liegt der Fokus der Berichterstattung nicht mehr auf dem sportlichen und gesellschaftlichen Ereignis, sondern wird dieses nur nebensächlich thematisiert und als Vorwand für die Berichterstattung über Personen genutzt, so kann die Veröffentlichung auch nicht über § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG - Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte - gerechtfertigt werden. Somit ist es unzulässig, Bildnisse von Personen zu veröffentlichen, die sich am Rande des Geschehens zusammengefunden haben, sofern diese nicht einen hinreichenden Sachbezug aufweisen.

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05. April 2016

Bereithaltung von Altmeldungen in Online-Archiv einer Zeitung kann unzulässig sein

Aufschrift "News Releases" symbolisiert ein Zeitungsarchiv
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: VI ZR 367/15

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

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28. Mai 2015

Einwilligung in Veröffentlichung von Bildnissen des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen

Rotes Verbotsschild auf dem eine Kamera und ein Foto durchgestrichen sind
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 11.12.2014, Az.: 8 AZR 1010/13

Die für die Veröffentlichung von Bildnissen eines Arbeitnehmers erforderliche Einwilligung nach § 22 KUG muss schriftlich erfolgen. Eine nach § 22 KUG zeitlich unbegrenzt erteilte Einwilligung erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn die Bilddateien reinen Illustrationszwecken dienen und keinen auf die individuelle Person Bezug nehmenden Inhalt transportieren. Ob eine solche Einwilligung nach dem Ausscheiden widerrufen werden kann, hängt von einer Abwägung im Einzelfall ab.

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13. November 2012

Fotografien von Prominenten mit ihren Kindern

Urteil des LG Köln vom 10.10.2012, Az.: 28 O 195/12 Eine ungenehmigte Bildnisveröffentlichung einer unverpixelten Fotografie, auf der eine Mutter mit ihrem Kind während eines Spazierganges zu sehen ist, greift in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht und die geschützte Eltern-Kind-Beziehung ein. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt hierbei jedoch nicht grundsätzlich, sondern vielmehr als ultima ratio in Betracht. Insbesondere die lediglich einzelne Veröffentlichung eines neutral zu bewertenden Bildes ohne herabsetzenden Charakter begründet keinen Schadensersatzanspruch.
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28. September 2010

Polizisten und Staatsanwälte keine Personen der Zeitgeschichte

Urteil des OLG Celle vom 25.08.2010, Az.: 31 Ss 30/10 Sind Polizeibeamte und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Dienstausübung an keinem Verfahren von großem öffentlichen Interesse beteiligt, sind sie keine Personen der Zeitgeschichte. Die Veröffentlichung von Bildnissen dieser Personen, die sie bei einer Hausdurchsuchung zeigen, ist daher ohne deren Zustimmung unzulässig. Die Veröffentlichung des Porträtgemäldes eines Staatsanwaltes ist dagegen, solange keine Herabwürdigung stattfindet, zustimmungsfrei, da die Kunstfreiheit des Urhebers dem Persönlichkeitsrecht des Porträtierten grundsätzlich vorgeht.
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26. Mai 2010

Weichen für Stuttgarter Hauptbahnhof sind gestellt

Urteil des LG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 17 O 42/10

Seit mittlerweile über 15 Jahren gibt es konkrete Pläne für den Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Ersten Schätzungen zufolge soll der aktuelle Entwurf ein ca. 4 Milliarden Euro schweres Projekt werden und den Bahnhof für die nächsten 10 Jahre in eine Großbaustelle verwandeln. Doch es gibt nicht nur die Befürworter für das Projekt "Stuttgart 21". Aktuell auf sich aufmerksam machte ein Erbe einer der Architekten des bestehenden Bahnhofes mit einer Klage gegen den teilweisen Neubau und die Umgestaltung.
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16. September 2009

Aufnahme und Ausstrahlung heimlich erfolgter Filmaufnahmen unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.09.2009, Az.: 12 O 273/09

Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Heimliche erfolgte Bild- oder Tonaufnahmen in einer Arztpraxis sind jedoch gerade im Hinblick auf das bestehende und schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als generell für unzulässig zu erachten.
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