Inhalte mit dem Schlagwort „Bildniss“

25. Mai 2011

Veröffentlichung von Fotos eines Inoffiziellen Mitarbeiters der Stasi

Pressemitteilung Nr. 7/11 des OLG München vom 10.05.2011, Az.: 18 U 3097/09

Die Veröffentlichung von Bildnissen mit Personen bedarf grundsätzlich des Einverständnisses des Abgebildeten. Etwas anderes kann sich jedoch aus den urheberrechtlichen Vorschriften für zeitgeschichtliche Bildnisse ergeben. In einem solchen Fall kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten überwiegen.
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