Inhalte mit dem Schlagwort „Bildnutzungsrecht“

20. März 2018

Anhörungsrüge gegen Urteil zur Google-Bildersuche bleibt erfolglos

Taste Bildersuche auf Tastatur mit drückendem Finger
Beschluss des BGH vom 22.02.2018, Az.: I ZR 11/16

Der BGH hat eine Anhörungsrüge gegen das Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Vorschaubildern im Rahmen der Google-Bildersuche zurückgewiesen. Im vorangegangenen Urteil hatte der BGH entschieden, dass die Anzeige urheberrechtlich geschützter Fotos in Form kleiner Vorschaubilder urheberrechtlich unbedenklich ist, auch wenn es sich dabei um rechtswidrig durch Dritte veröffentlichte Bilder handelt. Zwar gebe es mittlerweile marktgängige Bilderkennungssoftware, die eine einzelfallbezogene Filterung von Suchergebnissen vor der Wiedergabe in einer Vorschaubildanzeige technisch möglich mache. Allerdings hat die Klägerin nicht dargelegt, in welcher Weise die Beklagte durch den Einsatz einer solchen Software den Zugriff auf bestimmte Vorschaubilder hätte unterbinden können.

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29. Januar 2018

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bildersuche anhand von Suchmaschinen

buntes Search Logo mit Lupe
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 11/16

Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 UrhG dar, wenn die von der Suchmaschine gefundenen Fotografien ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers im Internet eingestellt waren und der Anbieter der Suchfunktion vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers wusste oder vernünftigerweise wissen musste. Auch wenn der Anbieter der Suchfunktion mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, besteht keine Vermutung, dass er vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers Kenntnis hatte.

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01. August 2016

Fahrlässige Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von fremden Bildern

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des LG Potsdam vom 26.11.2014, Az.: 2 O 211/14

Die unautorisierte Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Fotografie kann dann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, wenn der Verwender die Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Bild zumindest fahrlässig verletzt hat. Von einer solchen Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn der Rechtsverletzter das Foto von einem Dritten – hier über den Flyer eines Geschäftspartners – erhalten und dieses im Vertrauen auf ein bestehendes Nutzungsrecht, ohne eine weitergehende Prüfung auf mögliche Rechtsverletzungen verwendet hat. Geringfügige Veränderungen wie die seitenverkehrte Abbildung oder eine abweichende Helligkeit des Bildes stehen dem nicht entgegen.

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11. März 2014

Zur Anwendbarkeit der MFM-Honorarempfehlungen bei der Schätzung der Lizenzgebühr einfacher Lichtbilder

Urteil des OLG Hamm vom 13.02.2014, Az.: 22 U 98/13

Ein Rückgriff auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen einer gerichtlichen Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss das konkrete Lichtbild dahingehend geprüft werden, ob es sich um ein professionelles Werk handelt, mit dem am Markt entsprechende Preise erzielt werden können. Liegt dagegen ein einfaches, qualitativ geringwertiges Lichtbild ohne jedwede Schaffenshöhe vor, so ist ein Abschlag von 60% vorzunehmen.

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