Inhalte mit dem Schlagwort „billigem Ermessen“

11. März 2010 Top-Urteil

„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen

Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07

Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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03. September 2015

Zum Streitwert bei widerrechtlicher Nutzung eines Patents

Blaues Gesetzbuch "Patentrecht" liegt auf einem Schriebtisch, daneben liegt ein Richterhammer und eine Akte
Urteil des LG Düsseldorf vom 20.01.2012, Az.: 4a O 7/09

Der Streitwert bei patentrechtlichen Streitigkeiten wird nach billigem Ermessen bestimmt. Danach ist zum einen das wirtschaftliche Interesse ausschlaggebend, welches der Inhaber der Patentrechte mit seinem Verlangen nach Auskunft und Schadensersatz objektiv verfolgt, zum anderen der Zeitraum, der seit Veröffentlichung der Patenterteilung durch das Europäische Patentamt vergangen ist. Schließlich sind sowohl der wirtschaftliche Umfang der Tätigkeit des Patentinhabers sowie die Verletzungshandlung ansich maßgebend.

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