Inhalte mit dem Schlagwort „Bindungswirkung“

06. Oktober 2009

Umfassende Vergleichsprüfung bei Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 05.08.2009, Az.: 29 W (pat) 125/05

Das deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, bei der Prüfung einer Anmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dabei sind die Gründe für eine unterschiedliche Beurteilung mitzuteilen und ggfs. für rechtswidrig gehaltene Voreintragungen als solche zu benennen. Zu beachten ist, dass Voreintragungen dennoch keine Bindungswirkung für die mit ihr verglichene Anmeldung entfalten können.
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